Die häufigsten Scheidungsmythen – und was wirklich stimmt

Rund um die Themen Trennung und Scheidung kursieren viele Mythen und Halbwahrheiten – am Stammtisch, im Familien- und Bekanntenkreis, im Internet. Manche sind harmlos, andere können im Fall der Fälle richtig Geld kosten. Im Folgenden räume ich räume mit den hartnäckigsten Mythen rund um Trennung und Scheidung auf.

Mythos 1: „Es kommt darauf an, wer schuld ist.“

Falsch. Seit der Reform von 1977 kennt das deutsche Scheidungsrecht kein Schuldprinzip mehr, sondern das sogenannte Zerrüttungsprinzip. Geschieden wird, wenn die Ehe gescheitert ist – unabhängig davon, wer die Trennung wollte oder warum. Wer sich zum Bespiel neu verliebt hat, wird nicht „bestraft“. Schuldfragen spielen allenfalls in sehr eng begrenzten Ausnahmefällen beim Unterhalt eine Rolle (Stichwort grobe Unbilligkeit, § 1579 BGB).

Mythos 2: „Wer auszieht, verliert seine Rechte.“

Falsch. Ein Auszug führt nicht automatisch zum Verlust von Eigentum oder Ansprüchen. Wer die gemeinsame Wohnung verlässt, gibt sie damit nicht endgültig auf – die Nutzung kann für die Trennungszeit neu geregelt werden (§ 1361b BGB). Richtig ist hingegen: Klare Absprachen und im Zweifel eine schriftliche Erklärung schützen vor späteren Missverständnissen und Hindernissen.

Mythos 3: „Die Mutter bekommt immer die Kinder.“

Falsch. Maßgeblich ist allein das Kindeswohl, nicht das Geschlecht des Elternteils. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt im Regelfall bestehen; entschieden wird im Einzelfall danach, was für das Kind am besten ist.

Mythos 4: „Bei der Scheidung wird alles 50:50 geteilt.“

Falsch – und das ist einer der teuersten Irrtümer. Geteilt wird nicht das Vermögen. Ausgeglichen wird der Zugewinn, also der Wertzuwachs, den jede*r während der Ehe erzielt hat. Wer mit Vermögen in die Ehe geht, behält dieses Anfangsvermögen. Erbschaften und Schenkungen zählen grundsätzlich nicht zum Zugewinn. Gerade bei Immobilien, Ersparnissen oder Unternehmensbeteiligungen lohnt sich genaues Rechnen – oft geht es hier um die größten Beträge des gesamten Verfahrens.

Mythos 5: „Wir können uns einen Anwalt teilen.“

Falsch. Ein Anwalt darf immer nur eine Seite vertreten und beraten – alles andere wäre ein unzulässiger Interessenskonflikt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung gibt es aber eine elegante Lösung: Nur ein Ehegatte beauftragt einen Anwalt und stellt den Antrag, der andere stimmt lediglich zu. So bleibt es günstig, ohne dass jemand auf etwas „verzichtet“, das er gar nicht bräuchte.

Mythos 6: „Eine Scheidung dauert immer Jahre.“

Falsch. Sind sich beide einig, kann es nach dem Trennungsjahr recht zügig gehen. In die Länge ziehen sich Verfahren vor allem dann, wenn über die Folgesachen gestritten wird – Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich. Wer diese Punkte frühzeitig klärt, am besten in einer Scheidungsfolgenvereinbarung, spart Zeit, Nerven und Geld.

Mythos 7: „Wenn ich vorher Geld beiseiteschaffe, ist es aus dem Zugewinn heraus.“

Falsch – und riskant. Für den Zugewinn gelten feste Stichtage. Wer kurz vor Schluss Vermögen verschwinden lässt, muss damit rechnen, dass es ihm oder ihr trotzdem zugerechnet wird (illoyale Vermögensminderung, § 1375 Abs. 2 BGB). Ehrlichkeit ist hier nicht nur sauberer, sondern schlicht die klügere Strategie.

Hinter fast jedem Mythos steckt eine verständliche Sorge. Mein Ansatz bei rechtanders ist deshalb, diese Sorgen ernst zu nehmen und ihnen Fakten gegenüberzustellen – klare Worte, klare Kosten, ein klarer Plan.

Häufige Fragen

Spielt es bei der Scheidung eine Rolle, wer „schuld“ ist?

Nein. In Deutschland gilt das sogenannte Zerrüttungsprinzip. Geschieden wird, wenn die Ehe gescheitert ist – unabhängig vom Grund. 

Wird bei der Scheidung das Vermögen halbiert?

Nein. Ausgeglichen wird nur der Zugewinn, also der Wertzuwachs während der Ehe. Anfangsvermögen sowie Erbschaften und Schenkungen bleiben grundsätzlich außen vor.

Wie lange dauert eine Scheidung?

Bei Einigkeit oft nur wenige Monate nach Ablauf des Trennungsjahres. Länger wird es vor allem, wenn über Unterhalt, Zugewinn oder Versorgungsausgleich gestritten wird.

Sie stehen vor einer Trennung oder haben Fragen zu Scheidung, Unterhalt oder Zugewinn? 

In einem persönlichen Erstgespräch ordnen wir Ihre Situation in Ruhe. Vereinbaren Sie gern einen Termin bei rechtanders in Düsseldorf.

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Wie funktioniert der Zugewinnausgleich bei Scheidung