Unterhalt nach Trennung und Scheidung

Unterhalt ist eines der zentralen wirtschaftlichen Themen nach einer Trennung. Für die eine Seite geht es um finanzielle Absicherung. Für die andere Seite geht es meist darum, nur das zahlen zu müssen, was rechtlich geschuldet ist. Als Fachanwalt für Familienrecht in Düsseldorf prüfe ich Unterhaltsansprüche, berechne die mögliche Höhe und vertrete Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen.

Trennungsunterhalt

Trennungsunterhalt kann ab der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung relevant sein. Voraussetzung ist in der Regel, dass ein Ehepartner bedürftig und der andere leistungsfähig ist. Bei der Berechnung spielen insbesondere folgende Punkte eine Rolle:

  • Einkommen beider Ehepartner

  • Erwerbstätigkeit

  • Wohnvorteil

  • Schulden

  • Kindesunterhalt

  • Krankenversicherung

  • eheliche Lebensverhältnisse

Gerade in der Trennungsphase werden häufig Fehler gemacht. Wer Unterhalt fordert oder zahlen soll, sollte die Berechnung frühzeitig prüfen lassen.

Nachehelicher Unterhalt

Nach der Scheidung gilt stärker der Grundsatz der Eigenverantwortung. Dennoch kann nachehelicher Unterhalt in Betracht kommen, etwa wegen Betreuung gemeinsamer Kinder, Krankheit, Alter, Erwerbslosigkeit, Ausbildung oder ehebedingter Nachteile.

Wichtig ist eine genaue Prüfung:

  • Besteht überhaupt ein Anspruch?

  • In welcher Höhe?

  • Für welchen Zeitraum?

  • Kommt eine Befristung oder Herabsetzung in Betracht?

  • Gibt es ehebedingte Nachteile?

Nachehelicher Unterhalt sollte nicht vorschnell zugesagt oder ausgeschlossen werden. Er kann langfristige wirtschaftliche Auswirkungen haben.

Kindesunterhalt

Kindesunterhalt richtet sich regelmäßig nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Die Düsseldorfer Tabelle dient dabei als wichtige Orientierung. Gerne unterstütze ich Sie bei der Berechnung, Anpassung und Durchsetzung von Kindesunterhalt sowie bei der Prüfung, ob geltend gemachte Ansprüche zutreffend sind.

Unterhalt bei Selbständigen und höheren Einkommen

Besonders anspruchsvoll ist die Unterhaltsberechnung bei Selbständigen, Unternehmer*innen, schwankenden Einkommen, Bonuszahlungen, Firmenfahrzeugen, Immobilien und/oder Kapitaleinkünften. Hier genügt eine einfache Gehaltsabrechnung häufig nicht. Es müssen Unterlagen ausgewertet, Durchschnittswerte gebildet und steuerliche Besonderheiten berücksichtigt werden. Wenden Sie sich dazu gerne an mich.

Außergerichtliche Lösung oder gerichtliche Klärung

Viele Unterhaltsfragen lassen sich außergerichtlich regeln. In anderen Fällen ist eine gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr erforderlich. Ich bespreche mit Ihnen, welcher Weg in Ihrer Situation sinnvoll ist.

FAQ

Ab wann kann Trennungsunterhalt verlangt werden?

Trennungsunterhalt kann grundsätzlich ab der Trennung verlangt werden. Praktisch wichtig ist, den Anspruch rechtzeitig geltend zu machen.


Muss nachehelicher Unterhalt immer gezahlt werden?

Nein. Nach der Scheidung gilt grundsätzlich Eigenverantwortung. Ob dennoch Unterhalt geschuldet ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab.


Wie wird Kindesunterhalt berechnet?

Die Düsseldorfer Tabelle bietet eine Orientierung. Maßgeblich sind insbesondere Einkommen, Alter des Kindes und weitere unterhaltsrechtliche Verpflichtungen.


Was gilt bei Selbständigen?

Bei Selbständigen ist regelmäßig eine Auswertung mehrerer Jahre erforderlich. Steuerliche Ergebnisse und unterhaltsrechtliches Einkommen sind nicht immer identisch.

Sie möchten Unterhalt berechnen, prüfen oder abwehren lassen?

Ich unterstütze Sie bei der rechtlichen Einordnung und der nächsten sinnvollen Vorgehensweise.