Was passiert mit dem Haustier nach Trennung und Scheidung?

Mein bestes Familienmitglied – und dann die Trennung

Für viele Paare und Familien ist der Hund, die Katze oder auch ein anderes Haustier ein vollwertiges Familienmitglied. Umso schmerzhafter ist die Frage, bei wem das Tier nach der Trennung bleibt.

Rechtlich betrachtet fällt die Antwort weitaus nüchterner aus, als die meisten erwarten – aber es gibt Bewegung in dem Bereich.

Der rechtliche Knackpunkt: Geliebt wie ein Kind, behandelt wie ein Haushaltsgegenstand

Im Gesetz heißt es in § 90a BGB: „Tiere sind keine Sachen". Und quasi im selben Atemzug ordnet es an: Tiere sind zwar keine Sachen, werden aber wie Sachen behandelt. Das bedeutet praktisch und sehr emotionslos: Ihr Haustier wird bei der Scheidung nach § 1568b BGB wie Ihre Möbel, Ihre Bücher, Ihr Geschirr aufgeteilt. Was wie ein Widerspruch klingt (und auch ist), kann aber auch eine Chance sein.

So entscheiden die Gerichte: Das Eigentum, die Billigkeit, das Tierwohl

1. Wer hat das Tier angeschafft?

Die erste Frage ist entscheidend: Wer steht im Kaufvertrag? Wer ist als Halter*in eingetragen?

Sind die Eigentumsverhältnisse klar, bleibt das Tier in der Regel dort – die Sache ist erledigt.

2. Gemeinsam gekauft – Was jetzt?

Hier wird es interessant. Das Gericht entscheidet nach Billigkeit und berücksichtigt zunehmend das Wohl des Tieres:

  • Wer hat sich täglich um das Tier gekümmert?

  • Wer hat gefüttert, ist spazieren gegangen, hat die Tierarztbesuche übernommen?

  • Wo kann das Tier artgerecht leben?

  • An wen ist das Tier emotional gebunden?

Ein wichtiger Fortschritt: Immer mehr Gerichte berücksichtigen diese Punkte gewissenhaft. Jedoch gibt es (noch) keine einheitliche Linie, unterschiedliche Gerichte treffen unterschiedliche Entscheidungen.

3. Das Umgangsrecht für Haustiere – Die unbequeme Wahrheit

Hier ist Enttäuschung vorprogrammiert: Es gibt kein erzwingbares Besuchsrecht für Tiere wie bei Kindern. Das Gericht ordnet das Tier in der Regel einem Haushalt zu.

Privat können Sie sich selbstverstädnlich auf Besuche einigen, aber erzwingen können Sie es nicht.

Mein Rat

Ein gerichtlicher Streit über ein Haustier ist emotional belastend, kostspielig und im Ergebnis oft unbefriedigend.

Besser ist eine frühzeitige, faire Vereinbarung:

  • Wer behält das Tier?

  • Wer trägt die Kosten (Tierarzt, Futter, Versicherung)?

  • Wie läuft die Übergabe ab?

  • Können regelmäßige Besuche stattfinden? (freiwillig, aber schriftlich festgehalten)

Diese Punkte gehören in eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung. Das schafft Klarheit für Sie beide und Ruhe für das Tier.

Die wichtigsten Fragen – kurz beantwortet

F: Gilt mein Hund rechtlich als Familienmitglied? 

A: Das Gesetz sagt zwar, dass Tiere keine Sachen sind, behandelt sie bei der Aufteilung aber wie einen Haushaltsgegenstand. Emotional Familienmitglied, rechtlich ein Vermögensgegenstand mit Sonderstellung.

F: Habe ich nach der Trennung ein Umgangsrecht für mein Haustier? 

A: Grundsätzlich nein. Ein erzwingbares Besuchsrecht wie bei Kindern gibt es nicht. Eine freiwillige Vereinbarung zwischen den Partnern ist aber jederzeit möglich – und deutlich praktischer.

F: Worauf kommt es bei der Zuordnung des Tieres an? 

A: Zunächst auf die Eigentumsverhältnisse. Bei gemeinsamer Anschaffung entscheidet das Gericht nach Billigkeit und berücksichtigt dabei zunehmend, wer das Tier versorgt hat und wo es artgerecht leben kann.

Ihr nächster Schritt

Sie stehen vor einer Trennung und haben Fragen zu Haustieren, Scheidung, Unterhalt oder Zugewinn?

In einem persönlichen Erstgespräch ordnen wir Ihre Situation in Ruhe ein – klare Worte, klare Kosten, klarer Plan. Vereinbaren Sie gern einen Termin bei rechtanders in Düsseldorf.

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