Unterhalt nach Trennung und Scheidung: Wie viel Unterhalt steht mir zu – wie lange steht mir Unterhalt zu?
Nach einer Trennung oder Scheidung stellen sich fast unweigerlich die Fragen: Wer zahlt wem Unterhalt – und wie lange muss Unterhalt gezahlt werden? Die Antwort hängt von diversen Faktoren ab; dazu zählen vor allem die wirtschaftliche Situation beider Ehegatten, die Dauer der Ehe oder auch das Alter von gemeinsamen Kindern. Gerne erläutere ich Ihnen in diesem Blog-Beitrag die rechtlichen Grundlagen des Trennungs- und nachehelichen Unterhalts und zeige Ihnen auf, wie Ansprüche berechnet und durchgesetzt werden.
Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt
Während des Trennungsjahres besteht in der Regel nach Paragraph 1361 BGB ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Der Trennungsunterhalt soll sicherstellen, dass der/die wirtschaftlich schwächer/e Ehepartner/in den bisherigen Lebensstandard aufrechterhalten kann. Nach der Scheidung kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen, wenn einer der geschiedenen Eheleute nicht in der Lage ist, für seinen/ihren Lebensunterhalt selbst aufzukommen. Die gesetzliche Leitlinie lautet dabei immer: Nach der Scheidung soll grundsätzlich jede/r für sich selbst sorgen.
Wie wird der Unterhalt berechnet?
Die Berechnung des Unterhalts erfolgt auf Grundlage des sogenannten bereinigten Nettoeinkommens beider Ehepartner. Dabei werden alle Einkommensbestandteile berücksichtigt, etwa Gehalt, Selbstständigen-Einkünfte sowie Miet- oder Kapitaleinkünfte. Bestimmte Aufwendungen wie berufsbedingte Kosten oder Altersvorsorgebeiträge können abgezogen werden.
Zur Orientierung dient die Düsseldorfer Tabelle, die regelmäßig von den Gerichten angepasst wird. Sie bietet einen Rahmen für die Höhe des Kindesunterhalts, wird aber auch bei der Ermittlung von Ehegattenunterhalt herangezogen. Wichtig ist dabei jedoch: Entscheidend bleibt immer der Einzelfall, insbesondere die tatsächliche Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Dazu berate ich Sie gerne.
Wie lange besteht ein Unterhaltsanspruch?
Trennungsunterhalt wird grundsätzlich bis zur Rechtskraft der Scheidung geschuldet. Der nacheheliche Unterhalt kann zeitlich befristet oder in der Höhe herabgesetzt werden, wenn dies der sogenannten Billigkeit entspricht. Dies prüfe ich individuell.
Typische Gründe für eine längere Unterhaltspflicht sind etwa die Betreuung gemeinsamer Kinder, Krankheit oder fortgeschrittenes Alter. Mit zunehmender Dauer der Trennung und bei zumutbarer Erwerbsmöglichkeit sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass der Unterhalt dauerhaft gezahlt werden muss.
Häufige Irrtümer beim Unterhalt
Beim Thema Unterhalt kursieren viele Mythen. Viele Betroffene gehen davon aus, dass Unterhalt automatisch gezahlt werden muss – das ist falsch. Ein Anspruch besteht nur, wenn Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit rechtlich gegeben sind. Auch die Annahme, dass eine neue Beziehung den Unterhaltsanspruch sofort beendet, ist nur teilweise richtig: Erst eine verfestigte Lebensgemeinschaft kann zum Wegfall führen.
Ebenso weit verbreitet ist der Irrtum, dass die Düsseldorfer Tabelle allein entscheidend sei. Richtig ist: Die Düsseldorfer Tabelle dient allein als Orientierung; individuelle Abweichungen sind häufig und diese klären wir im Rahmen meiner Beratung individuell.
Fazit: Unterhalt ist immer individuell
Der Unterhalt nach Trennung und Scheidung ist ein sensibles Thema, das rechtliche, wirtschaftliche und emotionale Fragen verbindet. Pauschale Aussagen helfen selten weiter – entscheidend sind die individuellen Verhältnisse der Eheleute. Meine Empfehlung: Holen Sie frühzeitig anwaltlichen Rat ein. Das vermeidet Missverständnisse vermeiden, sichert richtige Ansprüche und so können Sie langfristig planen.
Bei rechtanders.de berate ich Sie umfassend zu allen Fragen des Unterhalts – von der Trennung bis zur Scheidung. Ich prüfe Ihre Ansprüche, berechne die Unterhaltshöhe und vertrete Ihre Interessen vor Gericht – zielgerichtet, transparent und lösungsorientiert. Kommen Sie gerne auf mich zu: Kontakt Link

