Welche Rechtsberatung darf ich für Sie übernehmen?

Gerne unterstütze ich Sie in allen Bereichen rund um Trennung, Scheidung, Scheidungskosten, Scheidungsantrag, Vermögensaufteilung, Scheidungsfolgenvereinbarung und Zugewinnausgleich - sowohl bei einvernehmlichen Scheidungen als auch bei strittigen Scheidungen. Sollten Kinder involviert sein, kümmere ich mich für Sie um Sorge- und Umgangsrecht sowie Unterhaltsrecht. Aber auch in allen weiteren Rechtsfragen bin ich gerne der Partner an Ihrer Seite.

Arno Becker, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Düsseldorf

Wobei darf ich Sie unterstützen?

    • Unterstützung während der Trennungszeit, Mitwirkung bei einer Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung, Trennungsunterhalt

    • Scheidungsantrag

    • Scheidungsfolgenangelegenheiten

    • Aufhebung von Lebenspartnerschaften

    • Gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht

    • Ehegattenunterhalt: Berechnung, Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen

    • Kindesunterhalt: Berechnung, Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen

    • Zugewinn und Zugewinnausgleich

    • Einvernehmliche Aufteilung des gemeinsamen Vermögens unter Berücksichtigung aller damit einhergehenden rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Aspekte

    • Sorgerecht

    • Umgang

    • Wechselmodell

    • Mitwirken und Prüfung von Eheverträgen und Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung

    • Allgemeines Zivilrecht: außergerichtliche und Prozessvertretung in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten, von Vertragsstreitigkeiten bis hin zu Schadenersatzforderungen

    • Schuldner*innenberatung: Unterstützung überschuldeter Haushalte mit dem Fokus auf Entschuldung/Restschuldbefreiung

    • Gewerblicher Rechtsschutz: Patent-, Urheber-, IT-Recht und Datenschutz

    • Anwaltsinkasso

    • Ihr Recht als Fahrradfahrer*in