Brauche ich überhaupt einen Anwalt für eine einvernehmliche Scheidung?

Wenn sich beide einig sind – warum dann überhaupt ein Anwalt? Eine berechtigte Frage. Die ehrliche Antwort: Ganz ohne Anwalt geht es nicht. Aber es geht oft mit nur einem – und das kann die Kosten erheblich reduzieren

Anwaltszwang, aber nicht für beide

Das Gesetz schreibt vor: Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden (§ 114 FamFG). Sie können ihn nicht selbst stellen. Das bedeutet: Mindestens ein Ehegatte braucht anwaltliche Vertretung – daran führt kein Weg vorbei. Daran ändert auch die Einigkeit nichts. 

Ein Anwalt reicht aus

Hier ist die gute Nachricht: Bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht nur ein*e Ehepartner*in einen Anwalt.

So läuft es ab:

  • Ein*e Ehepartner*in beauftragt einen Anwalt und stellt den Scheidungsantrag

  • Der andere Ehegatte stimmt dem Antrag vor Gericht zu

  • Der Zustimmende braucht keinen eigenen Anwalt

Ergebnis: Sie sparen die Kosten einer zweiten anwaltlichen Vertretung, ohne dass das Verfahren dabei ins Stocken gerät.

Warum „ein Anwalt für beide" nicht funktioniert

Eine wichtige Klarstellung: Ein Anwalt darf immer nur eine Partei vertreten. Die gleichzeitige Beratung beider Seiten ist ihm untersagt – das ist ethisch und rechtlich korrekt.

Praktisch bedeutet das:

  • Der Anwalt vertritt den antragstellenden Ehepartner

  • Der zustimmende Ehepartner erhält von diesem Anwalt keine Rechtsberatung

  • Er stimmt nur zu – mehr nicht

Das ist kein Nachteil – im Gegenteil: Der zustimmende Ehegatte kann sich vorab eigenständig und unabhängig beraten lassen, wenn er das möchte. So bleibt die Unabhängigkeit gewahrt.

Wann eine gute Beratung deutlich mehr wert ist als Formsache

Auch wenn Sie sich einig sind: Ein fachkundiger Blick zahlt sich aus.

Warum? Weil diese Punkte nicht einfach von selbst passen:

  • Versorgungsausgleich: Läuft zwar von Amts wegen, aber nicht immer optimal

  • Unterhalt: Will durchdacht und fair geregelt sein

  • Zugewinn: Kann bei mehreren Einkommen schnell komplex werden

  • Immobilien und Vermögen: Hier werden schnell erhebliche Werte bewegt

Eine gut gemachte Scheidungsfolgenvereinbarung regelt diese Punkte einmal richtig – und erspart Ihnen später Streit, der ein Vielfaches teurer wäre als die Beratung heute.

Was kostet das? Transparent und kalkulierbar

Die Frage, die Sie sicherlich interessiert: Wie teuer wird es?

Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich vor allem aus:

  • dem Einkommen beider Ehepartner

  • gegebenenfalls dem Vermögen

orientiert.

Anwalts- und Gerichtskosten folgen festen gesetzlichen Gebührentabellen (RVG und FamGKG) – also keine Stundenhonorar-Überraschungen.

Bei rechtanders: Ich nenne Ihnen diesen Rahmen vorab klar und verbindlich, damit Sie wissen, woran Sie sind – bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Die wichtigsten Fragen kurz beantwortet

F: Kann ich mich ganz ohne Anwalt scheiden lassen?
A: Nein. Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang, der Scheidungsantrag muss durch einen Anwalt gestellt werden. Mindestens ein Ehepartner braucht daher anwaltliche Vertretung.

F: Reicht bei einer einvernehmlichen Scheidung ein Anwalt für beide?
A: Ein Anwalt vertritt immer nur eine Seite. Das ist richtig so. Bei Einigkeit genügt es aber, wenn ein Ehepartner den Anwalt beauftragt und der andere nur zustimmt, also ohne eigenen Anwalt. So sparen Sie die zweite Anwaltsgebühr.

F: Wonach richten sich die Kosten?
A: Nach dem Verfahrenswert, der sich vor allem aus dem Einkommen beider Ehegatten ergibt. Die Gebühren folgen festen gesetzlichen Tabellen – kalkulierbar, transparent, ohne Überraschungen.

Ihr nächster Schritt

Sie stehen vor einer einvernehmlichen Scheidung und möchten wissen, was das konkret kostet? Oder Sie haben Fragen zu Unterhalt, Zugewinn oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung?

In einem persönlichen Erstgespräch ordnen wir Ihre Situation in Ruhe ein – klare Worte, klare Kosten, klarer Plan. Vereinbaren Sie gern einen Termin bei rechtanders in Düsseldorf.

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