Wie funktioniert der Zugewinnausgleich bei Scheidung
Wie teilt sich das während einer Ehe erworbene Vermögen bei einer Scheidung auf? Das ist eine der meistgestellten Fragen in meiner Kanzlei. Machen Sie sich keine Sorgen: Das deutsche Familienrecht sieht für den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft einen fairen Ausgleich vor: den sogenannten Zugewinnausgleich. Lesen Sie hier kurz und kompakt, wie der Zugewinn während der Ehe berechnet wird, welche Werte berücksichtigt werden und wie wir Ihre Ansprüche rechtssicher durchsetzen können.
Das Grundprinzip „Zugewinnausgleich“
Sofern es keinen notariellen Ehevertrag gibt, leben Eheleute automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Während der Ehe bleibt das Vermögen der Ehepartner grundsätzlich getrennt, am Ende der Ehe wird jedoch ein Ausgleich des während der Ehe erzielten Vermögenszuwachses vorgenommen. Das Ziel: beide Ehepartner an dem während der Ehe erwirtschafteten Zugewinn zu beteiligen.
Welche Vermögenswerte zählen?
Zum Vermögen zählen grundsätzlich alle wirtschaftlichen Werte, also Bankguthaben, Immobilien, Wertpapiere, Unternehmensanteile, Fahrzeuge und sonstige Sachwerte. Schulden werden dabei abgezogen, sodass das sogenannte "Reinvermögen“ maßgeblich ist. Auch Schenkungen und Erbschaften während der Ehe werden berücksichtigt – sie gelten jedoch als privilegiertes Anfangsvermögen und werden dem Vermögen des Empfängers hinzugerechnet, ohne den Zugewinn des anderen unmittelbar zu erhöhen.
Wie läuft die Berechnung ab?
Der Zugewinn eines Ehepartners ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Anfangsvermögen (am Tag der Eheschließung) und dem Endvermögen (am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags). Das Familiengericht vergleicht anschließend den Zugewinn beider Ehepartner. Der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn schuldet dem anderen die Hälfte der Differenz.
Ein Beispiel: Erzielt Ehepartner A einen Zugewinn von 100.000 €, Ehegatte B einen Zugewinn von 40.000 €, beträgt die Differenz 60.000 €. Ehepartner A muss daher die Hälfte, also 30.000 €, an Ehepartner B zahlen. So wird der während der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Vermögenszuwachs ausgeglichen.
Wie lässt sich Streit vermeiden?
Ein häufiger Streitpunkt beim Zugewinnausgleich ist die Bewertung von Vermögenswerten, insbesondere bei Immobilien, Beteiligungen oder komplexen Vermögensstruktur. Daher empfehle ich ausdrücklich, frühzeitig Auskunft über das Anfangs- und Endvermögen zu erlangen. Nur auf dieser Grundlage kann eine rechtssichere Berechnung erfolgen.
Auch notarielle Vereinbarungen – etwa eine modifizierte Zugewinngemeinschaft oder ein Ehevertrag – können helfen, im Fall der Scheidung Streit zu vermeiden. Wichtig ist, dass solche Vereinbarungen klar formuliert und rechtlich ausgewogen sind.
Fazit: fairer Ausgleich durch klare Berechnung
Der Zugewinnausgleich sorgt für einen gerechten finanziellen Ausgleich nach der Ehe. Voraussetzung ist allerdings eine transparente Offenlegung der Vermögensverhältnisse und eine sachgerechte Bewertung. Wer hier ungenau arbeitet oder Unterlagen zurückhält, riskiert gerichtliche Auseinandersetzungen und finanzielle Nachteile.
Bei rechtanders.de unterstütze ich Sie dabei, Ihre Vermögensinteressen bei der Scheidung zu sichern. Ich berechne den Zugewinn, prüfe Auskünfte und vertrete Sie in Verhandlungen oder gerichtlichen Verfahren – zielorientiert, fundiert und mit Blick auf faire Lösungen.

